Montag, 16. Mai 2016

Methoden zur Wertermittlung für Immobilien

Wenn man für eine Immobilie wissen möchte, wie hoch dessen Marktwert genau ist, schaltet man meist einen Gutachter ein. Dieser bedient sich hierzu grundsätzlich dreier Wertermittlungsverfahren (ImmoWertV): dem Vergleichswertverfahren, Sachwertverfahren und Ertragswertverfahren.

Das Vergleichswertverfahren (Grundstücke, Eigentumswohnungen)
In der Regel wird dieses Verfahren bei unbebauten Grundstücken und Eigentumswohnungen angewendet. Es werden gezahlte Preise von vergleichbaren Grundstücken bzw. Eigentumswohnungen herangezogen und damit ein vergleichbarer Wert abgeleitet. Dies können unter anderem der Bodenrichtwert oder der Preis/m² Eigentumswohnung sein. Dies geschieht somit unter Bezugnahme zum Marktgeschehen unter Anpassung an die Lage und Größe sowie den Zustand der Immobilie.

Der Sachwert (Häuser)

Bei selbstgenutzten Häusern wird das Sachwertverfahren angewendet. Bei solchen Immobilien sind die Herstellungs- bzw. die Wiederbeschaffungskosten der Immobilie entscheidend.
Der Sachwert setzt sich aus dem Bodenrichtwert des Grundstücks und den Herstellungskosten des Hauses zusammen. Abgezogen wird hier die Alterswertminderung. Hierbei wird wieder die Marktlage, der Zustand und die Ausstattung des Hauses berücksichtigt.
In einigen Fällen ist es sinnvoll neben dem Sachwertverfahren auch das Ertragswertverfahren untermauernde Absicherung heran zu ziehen.

Der Ertragswert

Für Immobilien, die gewerblich genutzt oder vermietet werden, wird das Ertragswertverfahren herangezogen. Hier steht der Ertrag durch Miet- und Pachteinnahmen im Vordergrund.Das Ertragswertverfahren berücksichtigt die am Markt üblichen, erzielbaren Mieteinnahmen bezogen auf die restliche Lebensdauer des Gebäudes. Hierbei wird davon ausgegangen, dass das Grundstück unendlich lange genutzt werden kann, das Gebäude jedoch irgendwann erneuert werden muss.

Kaufberatung und Kurzgutachten
Ein Gutachten, welches die oben beschriebenen Verfahren berücksichtigt ist sehr aufwändig und dementsprechend mit Kosten verbunden. Wer kein umfangreiches Gutachten benötigt, sondern mit einer mündlichen Einschätzung oder einem Kurzgutachten zurecht kommt, kann hier etwa 50% der Kosten einsparen

Sollten Sie hierzu weitere Informationen benötigen, so kontaktieren Sie uns gerne:

Baugutachter Oliver Nettekoven Habivendgruppe.de Habivend.de Gutachter Haus Begutachtung Gutachten Zusammenarbeit Erfahrung Schwarze Schafe habivend-immobilien


Dienstag, 3. Mai 2016

Beim Bau mit Bauträger ist der Verbraucher kein Bauherr

Immobilie, Bauträger, Bauherr, Eigentlich, Baugrundstück, Grundstück, Leistungsbeschreibung, Leistungsumfang, Abnahme, Notar, Vertragsstrafe, Hausrecht, Entwerfen, Baubeginn, Baustelle, Anwesenheit

Sehr interessanter Artikel im Focus:

http://www.focus.de/immobilien/wohnen/immobilien-beim-bau-mit-bautraeger-ist-der-verbraucher-kein-bauherr_id_5493611.html